In folgenden Bereichen kann Frau Schnell Sie unterstützen:
Unterstützung und Beratung bei psychosozialen Anliegen (akuten Krisen, chronischen Belastungssituationen, Koordination von Unterstützungsmaßnahmen),
- Hausbesuche bei Patient*innen, Begleitung bei Behördengängen, Information zu weiterführenden Angeboten,
- Sozialrechtliche Beratung zu Kündigung, Krankenstand und Urlaub in Zusammenhang mit Gesundheit und Krankheit,
- Hilfestellung bei der Beantragung von öffentlichen Unterstützungsleistungen (bspw. Anträge für Reha-/Kur-/Erholungsaufenthalte, Pflegegeld, Unterstützungsfonds, Förderungen und Zuschüssen),
- Information über weiterführende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Institutionen und Einrichtungen (bspw. MA11, Suchtberatung, Selbsthilfegruppen etc.).
Als Sozialarbeiterin ist Frau Schnell der Verschwiegenheit gegenüber den Patient*innen verpflichtet, außer in Fällen, wo Patient*innen sie explizit davon entbinden oder eine Meldepflicht ( z.B. Selbst- und Fremdgefährdung) gesetzlich vorgesehen ist. Transparenz im Betreuungsprozess, Lösungsorientierung und Hilfe zur Selbsthilfe sind weitere Eckpfeiler der sozialarbeiterischen Begleitung.
Kosten fallen für die sozialarbeiterische Beratung keine an.
Anwesenheit: Donnerstag 15:00 – 19:00,
weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.